Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 29.04.1985 - BF III 194/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,20375
OVG Hamburg, 29.04.1985 - BF III 194/82 (https://dejure.org/1985,20375)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.04.1985 - BF III 194/82 (https://dejure.org/1985,20375)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. April 1985 - BF III 194/82 (https://dejure.org/1985,20375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,20375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 483/03

    Annahmeverzug - Beschäftigungsverbot - Bergbau

    Das entspricht dem Verfahren, wie es für andere mit besonderen Gefahren verbundene Berufe gesetzlich geregelt ist (vgl. OVG Hamburg - 29. April 1985 - Bf III 194/82 -, zu § 82 SeemG; VGH Baden-Württemberg 25. September 1997 - 8 S 907/97 - NZV 1998, 87, zu § 24a Abs. 1 Satz 4 LuftVZO).
  • VG Hamburg, 19.12.2013 - 15 E 4259/13

    Seediensttauglichkeit eines Kapitäns bei Herz-/Kreislauferkrankungen

    Stellt der Arzt bei der Nachuntersuchung von Kapitänen gesundheitliche Schäden oder Schwächen der in der Anlage 1 bezeichneten Art fest, so soll er gleichwohl die Seediensttauglichkeit feststellen, wenn unter Berücksichtigung des Lebensalters, der Berufserfahrung und der Tätigkeit des Untersuchten nicht zu befürchten ist, dass er oder andere Personen an Bord oder die Schiffssicherheit gefährdet werden (§ 2 Abs. 2 SeeDTauglV).Die nach §§ 13 und 11 SeeArbG i.V.m. den Vorschriften der SeeDTauglV ergangene Entscheidung unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 29.04.1985, OVG Bf III 194/82, Leitsatz in juris , und zu § 2 Abs. 2 SeeDTauglV OVG Hamburg, Beschl. v. 03.09.2010, 1 Bs 146/10, juris Rn. 5 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht